Die religiöse Beschneidung von Jungen soll in Deutschland straffrei bleiben. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett am Mittwoch (10.10.2012) verabschiedet. Das Kölner Landgericht hatte die Beschneidung von Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet und damit bundesweit eine hitzige Debatte ausgelöst. Ich nehme den Kabinettbeschluss zum Anlass, die Menscherechte auf ihren ideologischen Gehalt hin zu befragen.
Mein Kommentar wurde am 10.10. auf WDR5 gesendet.